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Brandschauen

Gebäude die in erhöhtem Maße brand- und explosionsgefährdet sind oder bei denen im Brandfall eine große Anzahl von Personen oder Sachwerte gefährdet sind, werden gemäß §6 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.98 Brandschauen durchgeführt.

Je nach Gefährdungsgrad werden die Gebäude in Abständen von längstens 5 Jahren überprüft.

Diese Dienstleistung ist gebührenpflichtig. Kosten werden nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Duisburg vom 10.06.03 erhoben.

Bei Objekten nach Sonderbauverordnungen, z.B. Krankenhäuser, Verkaufsstätten usw., werden die Brandschauen im Rahmen der "Wiederkehrenden Prüfung" gemeinsam mit dem Bauordnungsamt durchgeführt, wobei aus verwaltungsrechtlichen Gründen eine Rechnungsstellung durch das Bauordnungsamt und durch die Feuerwehr erfolgt.

 

Ansprechpartner:

 

Wolfgang Dietrich

Tel. 0203 308 2420

E-Mail : wolfgang.dietrich@feuerwehr.duisburg.de

 

Andreas Rischer   

Tel. 0203 308 2424

E-Mail : andreas.rischer@feuerwehr.duisburg.de

 

Helge Daher   

Tel. 0203 308 2425

E-Mail : helge.daher@feuerwehr.duisburg.de