Kultur
Hier finden Sie Informationen über EU-Förderprogramme mit dem Schwerpunkt Kultur
Kulturhauptstadt Europas
BESCHLUSS Nr. 1419/1999/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 25. Mai 1999 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion
zur Förderung der Veranstaltung "Kulturhauptstadt Europas" für die
Jahre 2005 bis 2019
Rechtsgrundlage
Art. 151 EG
Einführung
Die einjährige Benennung einer "Kulturhauptstadt Europas" geht auf die 1985 ins Leben gerufene Aktion "Kulturstadt Europas" zurück. Sie trägt dazu bei, den Reichtum, die Vielfalt und die Gemeinsamkeiten des kulturellen Erbes in Europa herauszustellen, um den EU-Bürgern ein identitätsstiftendes Verständnis für den Kulturraum Europa zu vermitteln. Die geschichtliche Bedeutung einer Stadt als geistiges Zentrum einer künstlerischen oder kulturellen Entwicklung in Europa ist dabei genauso bedeutend wie ihre kulturelle Vernetzung in der Gegenwart. 2010 wird für Deutschland Essen gemeinsam mit dem Ruhrgebiet Kulturhauptstadt Europas. Die Organisation des Kulturjahres übernimmt die Ruhr.2010 GmbH unter der Leitung von Dr. h.c. Fritz Pleitgen und Prof. Dr. Oliver Scheytt.
Rechtsgrundlage
Art. 151 EG
Einführung
Die einjährige Benennung einer "Kulturhauptstadt Europas" geht auf die 1985 ins Leben gerufene Aktion "Kulturstadt Europas" zurück. Sie trägt dazu bei, den Reichtum, die Vielfalt und die Gemeinsamkeiten des kulturellen Erbes in Europa herauszustellen, um den EU-Bürgern ein identitätsstiftendes Verständnis für den Kulturraum Europa zu vermitteln. Die geschichtliche Bedeutung einer Stadt als geistiges Zentrum einer künstlerischen oder kulturellen Entwicklung in Europa ist dabei genauso bedeutend wie ihre kulturelle Vernetzung in der Gegenwart. 2010 wird für Deutschland Essen gemeinsam mit dem Ruhrgebiet Kulturhauptstadt Europas. Die Organisation des Kulturjahres übernimmt die Ruhr.2010 GmbH unter der Leitung von Dr. h.c. Fritz Pleitgen und Prof. Dr. Oliver Scheytt.

Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Kommunen aus den folgenden Ländern in den jeweiligen Jahren:
2011 Finnland/Estland
2012 Portugal/Slowenien
2013 Frankreich/Slowakei
2014 Schweden/Lettland
2015 Belgien/Tschechische Republik
2016 Spanien/Polen
2017 Dänemark/Zypern
2018 Niederlande/Malta
2019 Italien
Förderart
Projektkostenzuschuss in der Höhe von 200.000 € bis zu 1 Mio. € (maximal 60 % der Projektkosten). Allgemein-infrastrukturelle Investitionen in die Stadt werden nicht gefördert.
Budget
Es gibt kein eigenes Budget. Zuschüsse der Gemeinschaft an die Kulturhauptstädte Europas werden aus dem Förderprogramm Kultur finanziert.
Laufzeit
2005 - 2019
Antragsberechtigt sind Kommunen aus den folgenden Ländern in den jeweiligen Jahren:
2011 Finnland/Estland
2012 Portugal/Slowenien
2013 Frankreich/Slowakei
2014 Schweden/Lettland
2015 Belgien/Tschechische Republik
2016 Spanien/Polen
2017 Dänemark/Zypern
2018 Niederlande/Malta
2019 Italien
Förderart
Projektkostenzuschuss in der Höhe von 200.000 € bis zu 1 Mio. € (maximal 60 % der Projektkosten). Allgemein-infrastrukturelle Investitionen in die Stadt werden nicht gefördert.
Budget
Es gibt kein eigenes Budget. Zuschüsse der Gemeinschaft an die Kulturhauptstädte Europas werden aus dem Förderprogramm Kultur finanziert.
Laufzeit
2005 - 2019

Förderfähige Bereiche
- Herausstellung der gemeinsamen kulturellen Strömungen in Europa, an denen die Bewerberstadt beteiligt war oder zu denen sie einen wesentlichen Beitrag geleistet hat
- Kulturelle Veranstaltungen mit Künstlern aus anderen Städten der Europäischen Union, die zu einer dauerhaften kulturellen Zusammenarbeit führen
- Betreuung von Gästen aus anderen europäischen Ländern und multimediale Werbung in mehreren Sprachen
- Förderung des Dialogs zwischen den europäischen Kulturkreisen und anderen Weltkulturen
- Herausstellung des historischen Erbes und der Stadtarchitektur sowie der Lebensqualität in der Stadt

Kontakt
Essen für das Ruhrgebiet - Ruhr 2010, weitere Infos zu Veranstaltungen und Förderungen im deutschen Kulturhauptstadtjahr:
RUHR.2010 GmbH
Frau Julia Frohne
Brunnenstraße 8
45128 Essen
Tel.: (0201) 888 2058
Fax: (0201) 888 2019
E-Mail: julia.frohne@ruhr2010.de
Internet: http://www.kulturhauptstadt-europas.de
Essen für das Ruhrgebiet - Ruhr 2010, weitere Infos zu Veranstaltungen und Förderungen im deutschen Kulturhauptstadtjahr:
RUHR.2010 GmbH
Frau Julia Frohne
Brunnenstraße 8
45128 Essen
Tel.: (0201) 888 2058
Fax: (0201) 888 2019
E-Mail: julia.frohne@ruhr2010.de
Internet: http://www.kulturhauptstadt-europas.de
Kultur
BESCHLUSS Nr. 1855/2006/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 12. Dezember 2006 über das Programm "Kultur" (2007 - 2013)
Rechtsgrundlage
Art. 151 V EG
Einführung
Das Programm Kultur faßt das ehemalige Programm Kultur 2000 sowie verschiedene Haushaltslinien (Betriebskostenzuschüsse für Kulturinstitutionen zum Schutz nationalsozialistischer Gedenkstätten) zusammen und fördert insbesondere die grenzüberschreitende Mobilität von Kulturakteuren und Kunstwerken sowie den interkulturellen Dialog. Sektorübergreifend werden alle Bereiche des kulturellen und künstlerischen Lebens unterstützt, um die sprachliche Vielfalt zu stärken und um eine bessere Kenntnis der europäischen Kulturformen und des gemeinsamen Kulturerbes herzustellen.
Rechtsgrundlage
Art. 151 V EG
Einführung
Das Programm Kultur faßt das ehemalige Programm Kultur 2000 sowie verschiedene Haushaltslinien (Betriebskostenzuschüsse für Kulturinstitutionen zum Schutz nationalsozialistischer Gedenkstätten) zusammen und fördert insbesondere die grenzüberschreitende Mobilität von Kulturakteuren und Kunstwerken sowie den interkulturellen Dialog. Sektorübergreifend werden alle Bereiche des kulturellen und künstlerischen Lebens unterstützt, um die sprachliche Vielfalt zu stärken und um eine bessere Kenntnis der europäischen Kulturformen und des gemeinsamen Kulturerbes herzustellen.

Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind professionelle, private oder öffentliche Akteure der Kulturszene (z.B. Museen, Theater, Künstler, Kommunen, öffentliche und private kulturelle Einrichtungen, Kulturmanager etc.).
Förderart
Zuschuss (Kooperationsnetze: bis 50 % der Projektkosten, maximal 500.000 €; Kooperationsprojekte: bis 50 % der Projektkosten, zwischen 50.000 € und 200.000 € pro Jahr; Sondermaßnahmen, je nach Maßnahme: 50 % bis 60 % der Projektkosten bei einem Budget von 180.000 - 200.000 €)
Budget
400 Mio. €
Laufzeit
2007 - 2013
Antragsberechtigt sind professionelle, private oder öffentliche Akteure der Kulturszene (z.B. Museen, Theater, Künstler, Kommunen, öffentliche und private kulturelle Einrichtungen, Kulturmanager etc.).
Förderart
Zuschuss (Kooperationsnetze: bis 50 % der Projektkosten, maximal 500.000 €; Kooperationsprojekte: bis 50 % der Projektkosten, zwischen 50.000 € und 200.000 € pro Jahr; Sondermaßnahmen, je nach Maßnahme: 50 % bis 60 % der Projektkosten bei einem Budget von 180.000 - 200.000 €)
Budget
400 Mio. €
Laufzeit
2007 - 2013

Förderfähige Bereiche
Länder)
o Kooperationsprojekte (bis zu 24 Monate, mind. 3
Länder)
o Sondermaßnahmen
- Kulturprojekte
Länder)
o Kooperationsprojekte (bis zu 24 Monate, mind. 3
Länder)
o Sondermaßnahmen
- Kulturhauptstädte Europas
- Preisverleihungen
- Herausragende Aktionen zu Jubiläen u.ä.
- Kooperationen mit Drittländern und internationalen Organisationen
- Betriebskostenzuschüsse für Kultureinrichtungen mit einer europäischen Dimension
- Wissenschaftliche Untersuchungen im Kulturbereich

Kontakt
Cultural Contact Point Deutschland
Haus der Kultur - c/o Kulturpolitische Gesellschaft e.V.
Frau Sabine Bornemann
Frau Christine Beckmann
Weberstr. 59a
53113 Bonn
Tel: (0228) 201 35 0
Fax: (0228) 201 35 29
E-Mail: info@ccp-deutschland.de
Internet: http://www.ccp-deutschland.de
Cultural Contact Point Deutschland
Haus der Kultur - c/o Kulturpolitische Gesellschaft e.V.
Frau Sabine Bornemann
Frau Christine Beckmann
Weberstr. 59a
53113 Bonn
Tel: (0228) 201 35 0
Fax: (0228) 201 35 29
E-Mail: info@ccp-deutschland.de
Internet: http://www.ccp-deutschland.de
Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs
ENTSCHEIDUNG NR. 1983/2006/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 18. Dezember 2006 zum Europäischen Jahr des interkulturellen
Dialogs (2008)
Rechtsgrundlage
Art. 151 V EG
Einführung
Um in der europäischen Zivilgesellschaft das kulturenübergreifende Bewusstsein zu stärken und interkulturelle Kompetenzen zu entwickeln, hat die Gemeinschaft das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs eingerichtet. Es betrifft folgende Themenbereiche: Kultur, Bildung, Jugend, Sport, Unionsbürgerschaft, Antidiskriminierung, soziale Ausgrenzung, lebenslanges Lernen, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Asyl und Integration, audiovisuelle Medien und Forschung, Außenbeziehungen der EU.
Rechtsgrundlage
Art. 151 V EG
Einführung
Um in der europäischen Zivilgesellschaft das kulturenübergreifende Bewusstsein zu stärken und interkulturelle Kompetenzen zu entwickeln, hat die Gemeinschaft das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs eingerichtet. Es betrifft folgende Themenbereiche: Kultur, Bildung, Jugend, Sport, Unionsbürgerschaft, Antidiskriminierung, soziale Ausgrenzung, lebenslanges Lernen, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Asyl und Integration, audiovisuelle Medien und Forschung, Außenbeziehungen der EU.

Antragsberechtigung
Die Antragsberechtigungen ergeben sich aus den jeweiligen Ausschreibungen auf der Website der Europäischen Kommission - Bildung und Kultur:
Förderart
Budget
10 Mio. €
Laufzeit
2008
Die Antragsberechtigungen ergeben sich aus den jeweiligen Ausschreibungen auf der Website der Europäischen Kommission - Bildung und Kultur:
- Offene Aufforderung: Öffentliche und private Einrichtungen, die im interkulturellen Bereich arbeiten, und ihren Geschäftssitz in der EU haben
- Beschränkte Aufforderung: Nationale, von den Mitgliedstaaten benannte Koordinierungsstellen
Förderart
- Zuschuss (Offene Aufforderung: bis 80 % der Projektkosten, maximal 400.000 €; Beschränkte Aufforderung: bis 50 % der zuschussfähigen Ausgaben)
- Bereitstellung des Logos sowie der Kommunikationsinstrumente und Informationsmaterialien des Europäischen Jahres
Budget
10 Mio. €
Laufzeit
2008

Förderfähige Bereiche
- Veranstaltungen und Initiativen auf europäischer Ebene zur Förderung des interkulturellen Dialogs; Hervorhebung der Erfolge und Erfahrungen mit der Thematik des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs
- Nationalen Aktionen, die eine starke europäische Dimension aufweisen; besonderer Schwerpunkt: Vermittlung von Wertschätzung gegenüber anderen Menschen und Kulturen
- Informations- und Werbekampagnen auf Gemeinschafts- und nationaler Ebene in Zusammenarbeit mit den Medien, um die Ziele des Europäischen Jahres bekannt zu machen
- Umfragen und Studien auf Gemeinschafts- oder nationaler Ebene zu Evaluierungs- und Berichtzwecken betreffend Vorbereitung, Effizienz und Wirkung des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs sowie langfristiger Folgemaßnahmen

Kontakt
Siehe oben, Programm Kultur
Siehe oben, Programm Kultur
Europa für Bürgerinnen und Bürger
BESCHLUSS Nr. 1904/2006/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 12. Dezember 2006 über das Programm "Europa für Bürgerinnen und
Bürger" zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft
(2007-2013)
Rechtsgrundlage
Art. 151 EG, Art. 308 EG
Einführung
Gemäß Art. 17 EG ist jeder, der die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, zugleich Unionsbürger. Die Unionsbürgerschaft ergänzt die Staatsbürgerschaft und ist analog zu ihr durch Rechte und Pflichten sowie eine erwünschte Teilnahme am politischen und gesellschaftlichen Leben gekennzeichnet. Ihr Ziel ist es, eine engere Verbindung zwischen dem Bürger und Europa zu schaffen, indem die Entwicklung einer europäischen öffentlichen Meinung und einer politischen Identität Europas gefördert wird. Das Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger führt das 2006 abgelaufene Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft fort, das sich im Gegensatz zum aktuellen Programm ausschließlich auf die "Lückenklausel" des Art. 308 EG stützte. Das gegenwärtige Programm will jedoch wie sein Vorgänger mit ähnlichen Mitteln die Interaktion in der europäischen Zivilgesellschaft sowie die gemeinsame Verantwortung erhöhen und kulturelle Toleranz fördern.
Rechtsgrundlage
Art. 151 EG, Art. 308 EG
Einführung
Gemäß Art. 17 EG ist jeder, der die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, zugleich Unionsbürger. Die Unionsbürgerschaft ergänzt die Staatsbürgerschaft und ist analog zu ihr durch Rechte und Pflichten sowie eine erwünschte Teilnahme am politischen und gesellschaftlichen Leben gekennzeichnet. Ihr Ziel ist es, eine engere Verbindung zwischen dem Bürger und Europa zu schaffen, indem die Entwicklung einer europäischen öffentlichen Meinung und einer politischen Identität Europas gefördert wird. Das Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger führt das 2006 abgelaufene Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft fort, das sich im Gegensatz zum aktuellen Programm ausschließlich auf die "Lückenklausel" des Art. 308 EG stützte. Das gegenwärtige Programm will jedoch wie sein Vorgänger mit ähnlichen Mitteln die Interaktion in der europäischen Zivilgesellschaft sowie die gemeinsame Verantwortung erhöhen und kulturelle Toleranz fördern.

Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind lokale Behörden und Organisationen, Forschungseinrichtungen, Bürgergruppen und andere Organisationen der Zivilgesellschaft.
Förderart
Budget
215 Mio. €
Laufzeit
2007 - 2013
Antragsberechtigt sind lokale Behörden und Organisationen, Forschungseinrichtungen, Bürgergruppen und andere Organisationen der Zivilgesellschaft.
Förderart
- Zuschuss
- Betriebskostenzuschuss
- Stipendium
- Preis
- Öffentlicher Auftrag
(Veranstaltungsorganisation, Studie, Forschungsarbeit, Informationskampagne, Evaluierung)
Budget
215 Mio. €
Laufzeit
2007 - 2013

Förderfähige Bereiche
- Aktive Bürger für Europa: Städtepartnerschaften, Bürgerprojekte und flankierende Maßnahmen
- Aktive Zivilgesellschaft in Europa: Forschungseinrichtungen mit europapolitischer Ausrichtung (Think-Tanks) sowie Organisationen der Zivilgesellschaft
- Gemeinsam für Europa: Veranstaltungen mit großer Öffentlichkeitswirksamkeit (Gedenkfeiern, Preisverleihungen, Kunstprojekte, europaweite Konferenzen etc.), Studien, Erhebungen und Meinungsumfragen, Informations- und Verbreitungsinstrumente

Kontakt
Siehe oben, Programm Kultur
Für den Bereich Städtepartnerschaften
Rat der Gemeinden und Regionen Europas/Deutsche Sektion
Herr Hubert Becker
Lindenallee 13 - 17
50968 Köln
Tel.: (0221) 37 71 3 11
Fax: (0221) 37 71 1 50
E-Mail: hubert.becker@staedtetag.de
post@rgre.de
Internet: http://www.rgre.de
IPZ
INSTITUT FÜR EUROPÄISCHE PARTNERSCHAFTEN
UND INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT e.V.
Herr Dietmar M. Woesler
Adenauerallee 176
53113 Bonn
Tel.: (0228) 48 61 80
Fax: (0228) 48 65 94
E-Mail: ipz-bonn@t-online.de
Internet: http://www.ipz-bonn.de
Dr. Jan Holthoff
Siehe oben, Programm Kultur
Für den Bereich Städtepartnerschaften
Rat der Gemeinden und Regionen Europas/Deutsche Sektion
Herr Hubert Becker
Lindenallee 13 - 17
50968 Köln
Tel.: (0221) 37 71 3 11
Fax: (0221) 37 71 1 50
E-Mail: hubert.becker@staedtetag.de
post@rgre.de
Internet: http://www.rgre.de
IPZ
INSTITUT FÜR EUROPÄISCHE PARTNERSCHAFTEN
UND INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT e.V.
Herr Dietmar M. Woesler
Adenauerallee 176
53113 Bonn
Tel.: (0228) 48 61 80
Fax: (0228) 48 65 94
E-Mail: ipz-bonn@t-online.de
Internet: http://www.ipz-bonn.de
Dr. Jan Holthoff
