Duisburg-Laar
Integriertes Handlungskonzept für die Stadtteilentwicklung

Die EG DU hat im Auftrag der Stadt Duisburg in Zusammenarbeit mit den betroffenen städtischen Fachämtern ein integriertes Handlungskonzept für den Stadtteil Laar erarbeitet, das zur Förderung aus dem Stadterneuerungsprogramm des Landes NRW angemeldet worden ist.
Auf der Grundlage dieses Konzeptes sollen in den nächsten Jahren städtebauliche Aufwertungen und wirtschaftliche und soziale Verbesserungen erreicht sowie die im Stadtteil bereits vorhandenen Kräfte weiter mobilisiert und positiv gestärkt werden.
Auf der Grundlage dieses Konzeptes sollen in den nächsten Jahren städtebauliche Aufwertungen und wirtschaftliche und soziale Verbesserungen erreicht sowie die im Stadtteil bereits vorhandenen Kräfte weiter mobilisiert und positiv gestärkt werden.
Die formale Beteiligung der Öffentlichkeit analog §§ 137 und 139 BauGB und zugleich die Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner gemäß § 23 GO NRW wurde durch die Bezirksvertretung Meiderich/Beeck durchgeführt.
Im Rahmen der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung am 23.08.2012 wurden Ziele und Inhalte des IHK durch die Verwaltung/EG DU erläutert. Die Öffentlichkeit erhielt anschließend Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die hierbei vorgebrachten Äußerungen werden geprüft und ggf. bei der Fortschreibung des IHK berücksichtigt.
Nachdem der Rat der Stadt das Handlungskonzept in seiner Sitzung am 24.09.2012 einstimmig beschlossen hat, kann mit der intensiven und kontinuierlichen Bürgerbeteiligung und Umsetzung des Konzeptes begonnen werden, sobald die beantragten Fördermittel bewilligt worden sind.
Im Rahmen der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung am 23.08.2012 wurden Ziele und Inhalte des IHK durch die Verwaltung/EG DU erläutert. Die Öffentlichkeit erhielt anschließend Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die hierbei vorgebrachten Äußerungen werden geprüft und ggf. bei der Fortschreibung des IHK berücksichtigt.
Nachdem der Rat der Stadt das Handlungskonzept in seiner Sitzung am 24.09.2012 einstimmig beschlossen hat, kann mit der intensiven und kontinuierlichen Bürgerbeteiligung und Umsetzung des Konzeptes begonnen werden, sobald die beantragten Fördermittel bewilligt worden sind.
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