Vermietung Sportstätten
Vermietung von Sportstätten
In Duisburg existieren rund 170 Turn- und Sporthallen, die im Anschluss an die schulsportliche Nutzung den Duisburger Sportvereine, dem Freizeitsport im Rahmen der "Benutzungsbedingungen für Sportstätten" zum Trainings- und Spielbetrieb zur Verfügung stehen.
Die Vergabe der Nutzungszeiten und der Abschluss von Benutzungsverträgen erfolgt in den jeweiligen Bezirksämtern durch die für den Sport zuständigen SachbearbeiterInnen.
Die Vergabe der Sportstätten im Sportpark Duisburg erfolgt bei DuisburgSport.
Die Vergabe der Nutzungszeiten und der Abschluss von Benutzungsverträgen erfolgt in den jeweiligen Bezirksämtern durch die für den Sport zuständigen SachbearbeiterInnen.
Die Vergabe der Sportstätten im Sportpark Duisburg erfolgt bei DuisburgSport.
Benutzungsbedingungen und Belegungskriterien
Downloads:
- 2012 Tarifordnung Nutzergruppen (pdf, 56,33 KB)
- 2012 Tarifordnung Sportanlagen (pdf, 34,08 KB)
