Integrationsrat
Aufgaben und Zuständigkeiten des Integrationsrates
Zahlen, Daten und Fakten:
In Duisburg leben derzeit rund 490.000 Menschen aus über 140 Nationen. Zu den ca. 160.000 Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zählen nicht nur die 75.000 Einwohnerinnen und Einwohner ohne deutschen Pass, sondern auch schätzungsweise 45.000 Duisburgerinnen und Duisburger, die sich im Laufe der letzten zehn Jahre haben einbürgern lassen. Hinzu kommen jährlich schätzungsweise 1.000 Neuzuwanderer, von denen rund 800 Heiratsmigranten und 200 Kontingenteinwanderer sind.
Vor dem Hintergrund dieser Zahlen wird die Wichtigkeit der Arbeit des Integrationsrates der Stadt Duisburg deutlich. Der Schwerpunkt seiner Aufgaben liegt bei der Verbesserung der Lebensbedingungen und der Möglichkeiten der Integration der in Duisburg lebenden Migrantinnen und Migranten.
Zuständigkeiten:
Der bisherige "Beirat für Zuwanderung und Integration" wird zum "Integrationsrat" und erhält 18 Sitze für die gewählten Mitglieder und 9 weitere Sitze, die vom Rat der Stadt Duisburg bestellt werden. Dieser berät den Rat der Stadt, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen in allen, insbesondere migrations- und integrationsspezifischen Angelegenheiten.
Die Zuständigkeiten des Duisburger Integrationsrates sind, wie für alle kommunalen Migrantenvertretungen in Nordrhein-Westfalen auch, durch § 27 der Gemeindeordnung NRW definiert. Insbesondere soll er sich mit der Lösung der Probleme beschäftigen, die sich aus dem Zusammenleben von Menschen verschiedener ethnischer Herkunft ergeben. Dem Integrationsrat werden hierzu Vorlagen, die Angelegenheiten der Zuwanderung und Integration betreffen, vor der Beratung im Rat, in Ausschüssen oder Bezirksvertretungen zugeleitet.
Der Integrationsrat kommt in der Regel zu 5 bis 6 Sitzungen im Jahr zusammen. Darüber hinaus werden zu speziellen Themen Sondersitzungen veranstaltet.
Aufgaben:
Die gemeinsame Zielvereinbarung, die am 12.04.2005 durch den Oberbürgermeister der Stadt Duisburg, Herrn Adolf Sauerland und den Vorsitzenden des Beirates für Zuwanderung und Integration, Herrn Sevket Avci unterschrieben wurde, war beidseitig anerkannte Grundlage für die weitere Zusammenarbeit. Die Vereinbarung unterstützte die Verständigung und das konstruktive Zusammenwirken von Rat und Migrantenvertretung im kommunalpolitischen Geschehen und ermöglichte mit ihren konkreten Festlegungen eine kontinuierliche und verantwortungsgeprägte Zusammenarbeit der beiden politischen Gremien. Ausgangspunkt war der gemeinsame Wille zu einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Förderung des friedlichen und gleichberechtigten Zusammenlebens der in Duisburg lebenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen.
In der gemeinsamen Zielvereinbarung wurden unter anderem allgemeinverbindliche Arbeitsschwerpunkte des Beirates für Zuwanderung und Integration für den gesamten Zeitraum der Legislaturperiode definiert. Hierzu gehören
- die Förderung der Sprachkompetenz,
- Bildung und Ausbildung,
- Religion,
- Soziales und Gesundheit,
- Stadt- und Wirtschaftsentwicklung,
- Antidiskriminierungsarbeit,
- Dialog und Zusammenarbeit mit den Duisburger Migrantenselbstorganisationen,
- Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege - Duisburg,
- Öffentlichkeits- und Beratungsarbeit.
Mit diesem Themenkatalog befasste sich der Beirat intensiv, ohne natürlich auch andere relevante oder aktuelle Probleme oder Aufgabenstellungen aus den Augen zu verlieren.
Wichtige Impulse:
Der Beirat für Zuwanderung und Integration hat der Integrationspolitik der Stadt Duisburg bereits wichtige Impulse gegeben und Vieles konkret bewirkt. Beispielhaft ist hier zu erwähnen:
- Die Initiative zur Durchführung einer breit angelegten Einbürgerungskampagne
- Der Anstoß zur Erstellung einer Sprachkompetenzanalyse und Handlungsempfehlungen sowie zur Einrichtung von Sprachkonferenzen zur Optimierung aller Aktivitäten der Sprachförderung innerhalb der Stadtgrenzen
- Der Anstoß zur Einrichtung von Sprachfrühförderungsgruppen für Kinder mit Migrationshintergrund in Duisburger Kindergärten
- Die Erstellung und Verbreitung von zweisprachigen Elternbriefen zur erziehungsbegleitenden Unterstützung türkischer Eltern durch das Jugendamt
- Die Entsendung von Migrantenvertretern in andere Beiräte, um eine angemessene Interessenvertretung der Migranten zu gewährleisten
- Auf Anregung des Beirates wird durch den Oberbürgermeister ein jährlicher Migrantenempfang ausgerichtet, um den Dialog zwischen Politik, Verwaltung und den verschiedenen Migrantenorganisationen zu intensivieren.
Diese Liste lässt sich beliebig fortsetzen. Bestrebung des Beirates für Zuwanderung und Integration war es, die auf kommunaler Ebene bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen und weitere, tragfähige Konzepte kommunaler Integrationspolitik zu entwickeln.
Im Februar 2006 hat der Beirat für Zuwanderung und Integration weitere konkrete Maßnahmen, Projekte und Arbeitsschritte beschlossen, die in den Jahren 2006 und 2007 als Schwerpunkte in der Arbeit des Beirates für Zuwanderung und Integration einfließen sollen. Dies sind im Einzelnen:
- Öffnung und Unterstützung von Treffpunkten und Begegnungsstätten
- Vergabe-Kriterien bei pachtverträgen von Sportstätten und gleichberechtigte Nutzung von Sportanlagen
- Präventionsarbeit beim Drogenproblem
- Antidiskriminierungskommission
- Evaluation der Sprachförderung
- Konzept: "Elternführerschein"
- Broschüre über den Islam
- Einbeziehung der speziellen Situation von Migrantinnen als Querschnittsaufgabe der gesamten Dienststelle Stadtverwaltung Duisburg
- Preis für gelungene Integrationsarbeit

