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Wahlberechtigung zu den Kommunalwahlen

Für die drei verbundenen Wahlen Oberbürgermeisterwahl, Ratswahl und der Wahl zur Bezirksvertretung muss man folgende Voraussetzungen erfüllen, um wahlberechtigt zu sein:

1. die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen,

2. am Wahltag das sechzente Lebensjahr vollendet haben,

3. seit mindestens 15 Tagen im Wahlgebiet seine Wohnung haben; bei mehreren Wohnungen zählt die Hauptwohnung, und

4. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein (betrifft diejenigen, für die nicht nur vorübergehend für alle Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist oder die infolge Richterspruchs in der BRD das Wahlrecht nicht besitzen).

Neben den o. g. sachlichen Voraussetzungen gibt es noch eine formale Voraussetzung, nämlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, obwohl die Nachbarn schon vor Tagen eine erhalten haben, sollte sich vergewissern, dass er/sie im Wählerverzeichnis steht und sich erkundigen wo das Wahllokal ist (Info bei CallDuisburg, Tel. 0203 94000).