Städtische Dienstleistungen
Änderung der Lohnsteuerklasse

Nach einer Trennung oder Scheidung ändert sich gegebenenfalls auch die Lohnsteuerklasse. In der Regel wird diese geltend ab dem 1. Januar des Jahres, das auf die Trennung folgt.
Informationen hierzu gibt es unter der entsprechenden Dienstleitung.
Informationen hierzu gibt es unter der entsprechenden Dienstleitung.
Namens- und Adressänderung

Um schmerzliche Erinnerungen der gescheiterten Ehe zu vergessen und das Leben wieder neu zu beginnen, gibt es für Geschiedene die Möglichkeit ihren Geburtsnamen bzw. den vorehelichen Namen anzunehmen.
Hinweis:
Bei einer Namens- und/oder Adressänderung sind einige Institute und Einrichtungen zu benachrichtigen.
Meist genügt für die Änderungsmitteilung ein formloses Schreiben, in manchen Fällen werden jedoch bestimmte Unterlagen zur Vorlage verlangt. In einigen Fällen, besonders auch in städtischen Ämtern, empfiehlt es sich die Änderungen persönlich zu klären.
Geldinstitute - Versicherungen - Finanzamt - Krankenkasse - Arbeitgeber - Arbeitsamt - Kindergarten/Schule/Hort des Kindes/der Kinder - evtl. Universität -Wehr-/Zivildienst - Verkehrsbetriebe - Vollmachten (z.B. Anwalt)
Durch die Änderung des Namens oder der Anschrift müssen Unterlagen aktualisiert bzw. erneut beantragt werden:
Reisepass - Personalausweis - Staatsbürgerschaftsnachweis - Eintragungen im Grundbuch - evtl. Jagdkarte, Fischereikarte
Tipp: Informieren Sie sich ob die Mitteilung gegebenenfalls via Internet geregelt werden kann. Das spart (nicht nur) Zeit.
Hinweis:
Bei einer Namens- und/oder Adressänderung sind einige Institute und Einrichtungen zu benachrichtigen.
Meist genügt für die Änderungsmitteilung ein formloses Schreiben, in manchen Fällen werden jedoch bestimmte Unterlagen zur Vorlage verlangt. In einigen Fällen, besonders auch in städtischen Ämtern, empfiehlt es sich die Änderungen persönlich zu klären.
Geldinstitute - Versicherungen - Finanzamt - Krankenkasse - Arbeitgeber - Arbeitsamt - Kindergarten/Schule/Hort des Kindes/der Kinder - evtl. Universität -Wehr-/Zivildienst - Verkehrsbetriebe - Vollmachten (z.B. Anwalt)
Durch die Änderung des Namens oder der Anschrift müssen Unterlagen aktualisiert bzw. erneut beantragt werden:
Reisepass - Personalausweis - Staatsbürgerschaftsnachweis - Eintragungen im Grundbuch - evtl. Jagdkarte, Fischereikarte
Tipp: Informieren Sie sich ob die Mitteilung gegebenenfalls via Internet geregelt werden kann. Das spart (nicht nur) Zeit.
Beratungsangebot
Vielseitige Beratungsangebote rund um das Thema Trennung und Scheidung bietet das städtische Jugendamt.
Eine Übersicht gibt es auf der Seite des Jugendamtes im Bereich "Informationen für Erwachsene" unter dem Themenpunkt "Beratung".
Eine Übersicht gibt es auf der Seite des Jugendamtes im Bereich "Informationen für Erwachsene" unter dem Themenpunkt "Beratung".

