Der EHAP-Begleitausschuss vor Ort in Duisburg

Der Begleitausschuss des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) besucht das Duisburger Projekt „Integration und Beratung“

Freitag, 29. April 2016 | Stadt Duisburg - Es ist ermutigend, wie engagiert die Mitarbeiter des Duisburger EHAP-Projektes neuzugewanderten und von Armut bedrohten EU-Bürgerinnen und Bürgern sowie wohnungslosen Menschen helfen. Davon überzeugten sich die Mitglieder des EHAP-Begleitausschusses am 29. April in Duisburg-Marxloh. Der Besuch des für die Durchführung des Europäischen Fonds in Deutschland zuständigen Begleitgremiums galt dem Projekt „Integration und Beratung“, das sich an neuzugewanderte EU-Bürger und Bürgerinnen, deren Kinder und an Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen richtet. Das Projekt ist eines von bundesweit 88 Projekten, die aus EU-Mitteln des EHAP und zusätzlichen Bundesmitteln gefördert werden.

Nach der Vor-Ort-Begehung begrüßte der Oberbürgermeister Sören Link die Gäste im Duisburger Rathaus. Link zeigte sich erfreut über die Wahl Duisburgs als erstes Ziel für einen Projektbesuch der Ausschussmitglieder. „Der neue EHAP ist eine willkommene Ergänzung für unsere Integrationsarbeit. Er sichert Hilfe für EU-Zugewanderte und Wohnungslose. Damit ist er ein wichtiger Baustein bei den vielen Herausforderungen, die wir derzeit zu stemmen haben“, sagte er.
Mit insgesamt rund 93 Mio. Euro aus Mitteln der EU und des Bundes unterstützt die Bundesregierung Kommunen bei der Integration. Fast 1 Mio. Euro fließen in das Duisburger Projekt „Integration und Beratung“. Finanziert wird damit in erster Linie aufsuchende Beratung: Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bieten qualifizierte Beratung und Unterstützung sowohl für EU-Zugewanderten als auch für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Die Laufzeit des Projektes beträgt drei Jahre bis Dezember 2018.

Der EHAP Begleitausschuss begleitet die Umsetzung des Operationellen Programms zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP). Seine wesentliche Aufgabe besteht darin, Methoden und Kriterien zur Auswahl der Projekte zu beschließen, sowie die jährlichen Durchführungsberichte und Änderungsanträge zum Operationellen Programm zu genehmigen. Der Begleitausschuss hat 24 Mitglieder. Darunter sind Vertreter/innen der Kommunalen Spitzenverbände, der Wohlfahrtsverbände, der Bundesministerien, der Bundesländer und der Roma.

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