OB Sören Link: Neues Gesetz entlastet die Kommunen

Oberbürgermeister Sören Link begrüßt den Gesetzesentwurf der Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS), Andrea Nahles, zur Regelung von Ansprüchen von EU-Bürgern in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Sozialhilfe.

Freitag, 29. April 2016 | Stadt Duisburg - Durch zwei Urteile des Bundessozialgerichtes im Dezember 2015 haben Unionsbürgerinnen und -bürger, auch wenn sie keiner Erwerbsarbeit nachgehen oder aufgrund früherer Erwerbsarbeit in die deutschen Sozialversicherungssysteme eingezahlt haben, nach sechs Monaten Ansprüche auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt. Spätere anders lautende Entscheidungen von Sozialgerichten führten zu Rechtsunsicherheit.

Sören Link: „Ich begrüße es sehr, dass Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hier schnell gehandelt und einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, nach dem erst nach fünf Jahren ein voller Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II und XII besteht. Eine Neuregelung bietet die Chance die Rechtsunsicherheit zu beenden und wird uns in den Kommunen helfen, zusätzliche Ausgaben in der Sozialhilfe zu vermeiden. Es bleibt jedoch abzuwarten, welchen finanziellen und organisatorischen Aufwand die im Gesetz vorgesehenen Überbrückungsleistungen sowie die Übernahme der Rückreisekosten verursachen. Zudem sehe ich nach wie vor die Europäische Union in der Pflicht. Auch dort sind noch Hausaufgaben zu erledigen.“

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