Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes

Bürger, die durch Bahnlärm belästigt werden, haben bis Dienstag, 30. Juni, die Möglichkeit, sich an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes zu beteiligen.

Donnerstag, 28. Mai 2015 | Stadt Duisburg - Im Beteiligungsprozess der Lärmaktionsplanung bekommen Anwohner die Möglichkeit, sich online (www.laermaktionsplanung-schiene.de) zur persönlichen Lärmsituation zu äußern. Nach der Anmeldung im Internetportal, können einzelne Orte angeben werden, an denen eine Belästigung durch Schienenlärm gegeben ist.

Diese Lärmaktionsplanung gilt jedoch nur für Hauptschienenstrecken mit mehr als 30.000 Zugbewegungen pro Jahr. Die betroffenen Strecken sind auf Karten im Internet dargestellt. Die Schienenstrecken mit geringerem Verkehrsaufkommen finden in diesem Verfahren keine Berücksichtigung.

Die Angaben zur örtlichen Lärmsituation sollen dem Eisenbahnbundesamt dabei helfen, die Lärmaktionsplanung zielgerichtet aufzustellen. Nach Veröffentlichung der Ergebnisse der Lärmaktionsplanung besteht in einer zweiten Phase die Möglichkeit, diese noch einmal zu bewerten.

Stadt Duisburg
Amt für Kommunikation