Bürger- und Ordnungsamt kontrolliert Spielhallenbetriebe

Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg führt vermehrt Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Sperrzeit (ab 1 Uhr) bei Spielhallenbetrieben durch.

Mittwoch, 01. Oktober 2014 | Stadt Duisburg - Bei den Kontrollen geriet dabei ein Spielhallenbetreiber besonders in den Fokus, da er nach 1 Uhr lediglich den Eindruck einer geschlossenen Spielhalle vermittelte. Pünktlich um 1 Uhr wurde zwar die Außenbeleuchtung ausgestellt und die Eingangstüren von innen abge-schlossen, jedoch waren aus dem Betrieb noch eindeutige Geräusche zu vernehmen, die auf einen aktiven Spielbetrieb schließen ließen.

Die Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes versuchten vergeblich, Zutritt zum Betrieb zu erhalten. Eine erneute Überprüfung erfolgte somit per Durchsuchungsbeschluss. Da er-neut kein Zutritt möglich war, musste die Türe durch den hinzugezogenen Schlüsseldienst geöffnet werden. Neben der verantwortliche Spielhallenaufsicht wurden noch elf Gäste an-getroffen.

Den Spielhallenbetreiber erwartet nun ein empfindliches Bußgeld. Hinzu kommt, dass er auch die Kosten des Schlüsseldienstes tragen muss. Der Betrieb wurde inzwischen aufge-geben, da dem Betreiber andernfalls seine Erlaubnis entzogen worden wäre.

In diesem Zusammenhang fordert das Bürger- und Ordnungsamt nochmals alle Spielhal-lenbetreiber eindringlich dazu auf, die vorgeschriebene Sperrzeit zwischen 1 und 6 Uhr ein-zuhalten und die Anzahl der zulässigen Geldspielgeräte nicht zu überschreiten.

Stadt Duisburg
Amt für Kommunikation