Hundetrainer benötigen zukünftig eine Genehmigung des Bürger- und Ordnungsamtes

Aufgrund einer Änderung im Tierschutzgesetz benötigen Hundetrainer sowie Hundeausbilder ab Freitag, 1. August, eine Genehmigung für ihre gewerbliche Tätigkeit. Diese Erlaubnis ist unter anderem von ihren Fachkenntnissen beziehungsweise ihrer Sachkunde abhängig, die sie gegenüber der Stadt Duisburg als erlaubniserteilende Behörde nachweisen müssen.

Dienstag, 29. Juli 2014 | Stadt Duisburg - Durch die Erlaubnispflicht soll die Qualität der Hundeausbildung sichergestellt und der Schutz der Hunde gewährleistet werden. Die gewerblich gemeldeten Hundetrainer wurden bereits von der Stadt Duisburg schriftlich über die neue Rechtslage informiert. Hundetrainer, die noch kein Anschreiben erhalten haben, werden gebeten, ihren schriftlichen Antrag an das Bürger- und Ordnungsamt, Fachbereich Tierschutz, auf der Königstraße 63 – 65 in 47049 Duisburg zu schicken. Dem Antrag sollte neben den Nachweisen über die Sachkunde auch ein Führungszeugnis als Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister beigefügt werden.

Das Antragsformular ist auf der Website www.duisburg.de unter dem Schlagwort „Hundetrainer“ zu finden.

Stadt Duisburg
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