Start der Briefwahl für die Europa-, Kommunal und Integrationsratswahl

Die Vorbereitungen für die Durchführung der Europa-, Kommunal- und Integrationsratswahl am 25. Mai sind in vollem Gang. Die Wahllokale sind festgelegt und zum Stichtag Sonntag, 20. April, wurden die Wählerverzeichnisse erstellt, sodass mit dem Druck der Wahlbenachrichtigungen begonnen werden konnte. Diese werden ab Donnerstag, 24. April, an die Wähler versandt. Dabei ist zu beachten, dass der Wähler – je nach Wahlberechtigung – gegebenenfalls zwei Wahlbenachrichtigungen erhält: eine gemeinsame Wahlbenachrichtigung für die Europa- und Kommunalwahl sowie (möglicherweise) eine für die Integrationsratswahl. Spätestens bis Montag, 5. Mai, werden voraussichtlich alle Wahlbenachrichtigungen zugestellt sein.

Donnerstag, 24. April 2014 | Stadt Duisburg - Mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen schriftlich zu beantragen. Briefwahlunterlagen können ebenfalls mündlich (nicht telefonisch) oder elektronisch auf http://briefwahl.duisburg.de beantragt werden. Auch die Beantragung per E-Mail ist möglich. Hierfür kann eine E-Mail mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum, vollständiger Anschrift sowie einer eventuell abweichenden Versandanschrift an briefwahlstadt-duisburgde geschickt werden.

Ab sofort sind sowohl zentral im Verwaltungsgebäude Bismarckstr. 120 (Gebäude TecCenter, neben dem Restaurant Baba SU) in Neudorf als auch in fast allen Bezirksämtern Briefwahlstellen eingerichtet. Ausschließlich im Bezirk Mitte wurde die Briefwahlstelle nicht im Bezirksamt, sondern im Rathaus Duisburg am Burgplatz, Zimmer 60, eingerichtet. In allen Briefwahlstellen ist nicht nur die Beantragung der Briefwahl möglich, sondern es kann nach entsprechender Beantragung direkt vor Ort die Stimmabgabe erfolgen.

Briefwahlanträge werden bis einschließlich Freitag, 23. Mai, 18 Uhr, entgegengenommen. Ausschließlich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung werden sie noch bis zum jeweiligen Wahltag, 15 Uhr, entgegengenommen.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für jemand anderen ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass jede Person nach den gesetzlichen Vorschriften pro Wahl maximal vier Personen in dieser Angelegenheit vertreten darf. Bei allen Fragen hilft Call Duisburg unter 94000 weiter.

Stadt Duisburg
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