Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Abstimmung über die Abwahl des Oberbürgermeisters der Stadt Duisburg vom 12. Februar 2012

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2012 das Ergebnis der Abstimmung über die Abwahl des Oberbürgermeisters der Stadt Duisburg vom 12. Februar 2012 wie folgt festgestellt:

Mittwoch, 15. Februar 2012 | Stadt Duisburg - Abstimmungsberechtigte 364.910
Abstimmende 151.562
- davon mit Abstimmungsschein 37.994
Ungültige Stimmen 398
Gültige Stimmen 151.164

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
Ja 129.626
Nein 21.538

Nach § 66 Abs. 1 Satz 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist der Oberbürgermeister abgewählt, wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der Wahlberechtigten für die Abwahl (mit „Ja“) gestimmt hat und diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten beträgt. Das Quorum beträgt auf der Grundlage von 364.910 Abstimmungsberechtigten mindestens 91.228 Ja-Stimmen und diese müssen gleichzeitig die Mehrheit gegenüber den Nein-Stimmen darstellen.

Mit 129.626 abgegebenen gültigen Ja-Stimmen (35,52 Prozent) ist das erforderliche Quorum erreicht und übersteigt gleichzeitig die Anzahl der gültigen Nein-Stimmen (21.538 – 5,90 Prozent). Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) ist daher abgewählt.

Gegen die Gültigkeit der Abstimmung und die von den Wahlbehörden bei der Abstimmungsvorbereitung oder bei der Abstimmungshandlung getroffenen Entscheidungen können jede oder jeder Abstimmungsberechtigte der Stadt Duisburg sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses Einspruch einlegen, wenn

· sie der Ansicht sind, bei der Vorbereitung der Abstimmung oder bei der Abstimmungshandlung seien Unregelmäßigkeiten vorgekommen, die im jeweils vorliegenden Einzelfall auf das Abstimmungsergebnis von entscheidendem Einfluss gewesen sein können,

· sie die Feststellung des Abstimmungsergebnisses für ungültig erachten.

Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Stadt Duisburg, Stabsstelle für Wahlen, Europaangelegenheiten und Informationslogistik, Bismarckstr. 150 – 158 (Neudorf), Zimmer 13, 47049 Duisburg, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Stadt Duisburg
Amt für Kommunikation