History


Zuständigkeit
Für Satzungen beginnend mit der Ordnungsnr. 50
...Ordnungsnr. 51
...Ordnungsnr. 53
...Ordnungsnr. 53.5
Zuständigkeit

Für inhaltliche Fragen sind die für die Satzungen und Verordnungen verantwortlichen Fachbereiche zuständig.

 

Bei Zweifelsfragen zur Aktualität wenden Sie sich bitte an das Organisations- und Personalamt, Herr Schukeitis, Telefon 0203/283 2142.